Zentren für Seltene Erkrankungen: Wie überweise ich Patienten?
Bei Verdacht auf eine Seltene Erkrankung oder bei entsprechender Diagnose können niedergelassene Ärzte und Ärztinnen ein Zentrum für Seltene Erkrankungen um Unterstützung bitten. Der Anmeldeprozess ist je nach Zentrum unterschiedlich geregelt und nimmt bis zu mehrere Monate in Anspruch. Lesen Sie auf dieser Seite, wie Sie Ihre Patientinnen und Patienten überweisen können.
Was sind Zentren für Seltene Erkrankungen (ZSE)?
An Zentren für Seltene Erkrankungen (ZSE) wird die Expertise verschiedener Fachrichtungen gebündelt, um Seltene Erkrankungen (SE) zu diagnostizieren und/oder zu behandeln. Die ZSE sind national eng miteinander vernetzt und auf internationaler Ebene in mehreren Netzwerken aktiv. Sie arbeiten intensiv mit Patientenorganisationen zusammen. Außerdem finden hier auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Forschungsvorhaben zu bestimmten Seltenen Erkrankungen bzw. Seltenen Krankheitsgruppen statt.
Was kann ich bei Verdacht auf SE tun?
Was kann ich als Arzt, als Ärztin bei Verdacht tun?
Was muss bei einem Verdacht konkret abgeklärt werden?
Die Abklärung bei einem Verdacht auf das Vorliegen einer Seltenen Erkrankung unterscheidet sich je nachdem, in welche Richtung die Verdachtsdiagnose geht. Der Verdacht sollte entstehen, wenn es ungewöhnliche Symptome gibt, die früh auftreten, die familiär gehäuft auftreten oder die sich der Therapie widersetzen, die bisher versucht wird. Seltene Erkrankung sind ganz überwiegend genetisch determiniert, das heißt, das sind angeborene Erkrankungen und deswegen manifestieren die früh oft in Kindheit und Jugend.
Wie lange dauert es, bis eine Seltene Erkrankung sicher diagnostiziert wird?
Bis eine Seltene Erkrankung tatsächlich sicher diagnostiziert werden kann vergeht in der Regel etwas Zeit. Wir haben gute Zahlen aus Untersuchungen in Deutschland die zeigen, dass Erwachsene im Schnitt seit acht Jahren Symptome ihrer Seltenen Erkrankung, ihrer Erkrankung haben, bis sie ärztlich an ein Zentrum für Seltene Erkrankung geschickt werden.
Bei Kindern und Jugendlichen ist das kürzer, da sind das eher vier Jahre. Wie lange das dann dauert bis das Zentrum dazu beitragen kann, dass eine Diagnose gestellt wird, ist unterschiedlich, aber innerhalb von ein bis zwei Jahren ist das zu erwarten.
Wie kann eine Diagnose beschleunigt werden?
Niedergelassene Kolleginnen und Kollegen können den Zentren für Seltene Erkrankung sehr helfen bei der Beschleunigung der Diagnostik, indem z.B. die Voruntersuchung der Patienten übermittelt werden oder indem die Patienten unterstützt werden, diese Voruntersuchung mitzuschicken, weil das ist die Basis, auf der entschieden wird, wie die weitere Diagnostik aussehen soll.
Wie häufig kommt es vor, dass doch keine Seltene Erkrankung vorliegt?
Wir haben in Deutschland zwei große Projekte gehabt in denen untersucht worden ist, wie häufig eine Seltene Erkrankung vorliegt wenn Menschen an ein Zentrum für Seltene Erkrankung zugewiesen werden und tatsächlich ist das so, dass wir bei etwa 30% der Menschen dann eine Diagnose stellen können. Eine seltene Erkrankung ist das aber nur in 10 bis 20% und die anderen haben entweder eine häufige Erkrankung, die die Symptomatik erklärt, eine Erkrankung aus dem psychosomatischen Formenkreis, die die Erkrankung erklärt oder, und auch das wird es sicher geben, eine Seltene Erkrankung, die noch nicht diagnostiziert werden kann.
Was sind die nächsten Schritte, wenn keine Seltene Erkrankung vorliegt?
Die Zentren für Seltene Erkrankung geben Empfehlungen, Nachbearbeitung eines Falles wie die weitere Diagnostik und Versorgung aussehen kann, also ob z.B. eine weitere psychosomatische Betreuung notwendig und sinnvoll erscheint, ob spezifische weitere Diagnostik sinnvoll erscheint und sonst werden Patienten auch als undiagnostizierte Fälle weitergeführt, nachverfolgt und können sich regelmäßig wieder melden um zu schauen, ob inzwischen die Möglichkeit besteht eine Diagnose zu stellen.
Wie gehe ich als Arzt, als Ärztin mit enttäuschten Patienten um?
Viele Menschen, die sich an die Zentren für Seltene Erkrankung wenden bzw. deren Ärzte sich an uns wenden haben die Hoffnung tatsächlich, dass sie eine Seltene Erkrankung haben, aber in den allermeisten Fällen trifft das nicht zu und das kann dazu führen, dass die Patienten enttäuscht sind, sich dann an das nächste Zentrum für eine Seltene Erkrankung wenden und sagen "Das kann doch nicht sein, die haben das nur immer noch nichts gefunden", und gerade der Verweis in die psychosomatische Grundversorgung wird oft nicht gerne angenommen, und das ist gut die Patientinnen und Patienten darin zu bestärken, diesen Empfehlungen zu folgen und nicht das nächste Zentrum für Seltene Erkrankung aufzusuchen in der Hoffnung, dass die was finden was die anderen nicht gefunden haben.
Wissen ist gesund.
Wie melde ich Patienten an einem Zentrum für Seltene Erkrankungen an?
Jedes ZSE hat ein eigenes Anmeldeverfahren. Auch unterscheiden die meisten Zentren zwischen Patienten und Patientinnen mit einer gesicherten Diagnose und solchen mit unklarer Diagnose und Verdacht auf SE.
Zudem stellen manche ZSE spezielle Bedingungen an die Aufnahme. Beispielsweise nimmt das Berliner Centrum für Seltene Erkrankungen an der Charité nur Menschen aus Berlin oder Brandenburg auf.
Genaue Informationen zum Anmeldevorgang lassen sich den jeweiligen Webseiten der Zentren entnehmen.
Anmeldung mit gesicherter Diagnose
Ärzte und Ärztinnen können Menschen mit gesicherter SE zur Behandlung an ein ZSE überweisen. Auf dem Überweisungsschein muss die ärztliche Diagnose vermerkt sein. Häufig werden auch zusätzliche Unterlagen wie beispielsweise Fragebögen oder Untersuchungsbefunde benötigt.
An einigen ZSE ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Fachzentrum (Typ-B-Zentrum) möglich. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann das Typ-A-Zentrum natürlich kontaktiert werden, beispielsweise wenn kein passendes Fachzentrum gefunden wurde.
An anderen ZSE müssen sich Patientinnen und Patienten oder die behandelnden Ärzte und Ärztinnen mit ihren Anliegen zuerst an das Typ-A-Zentrum wenden und werden dann entsprechend weitergeleitet.
An manchen ZSE besteht die Möglichkeit, Patienten während einer interdisziplinären Fallkonferenz oder telemedizinischen Fallkonferenz vorzustellen.
Anmeldung ohne gesicherte Diagnose
Für Patienten mit unklarer Diagnose und Verdacht auf SE gibt es in der Regel ein eigenes Anmeldeverfahren. Neben der ärztlichen Überweisung fordern die ZSE dafür mehrere Unterlagen an – etwa ausgefüllte Fragebögen, Epikrisen sowie Vorbefunde. Manche ZSE bevorzugen die postalische Zustellung der Unterlagen, bei anderen kann die Zusendung online erfolgen. Bei einigen Zentren ist eine Online-Registrierung vorab erforderlich.
Im nächsten Schritt prüft das ZSE die Unterlagen und entscheidet, ob eine Aufnahme ins Zentrum stattfinden oder direkt eine Empfehlung oder Verdachtsdiagnose ausgesprochen werden kann. Die ZSE können je nach Bedarf Fallkonferenzen, die persönliche Vorstellung in der Sprechstunde sowie weitere Untersuchungen oder auch die Weiterleitung an ein Fachzentrum veranlassen. Die überweisenden Ärzte und Ärztinnen wie auch ihre Patienten erhalten ein schriftliches Empfehlungsschreiben über das weitere Vorgehen und eine Diagnose, soweit diese möglich war.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Unterlagen, die von den ZSE häufig angefragt werden, sind:
- Ärztliche Überweisung an das Zentrum
- Anmeldebogen des Zentrums
- Fragebogen zur Krankheitsgeschichte
- Kopie aller Arztbriefe, Labor- und bildgebenden Befunde
- Darstellung der Krankengeschichte aus Sicht des Erkrankten oder des Arztes
- Kontaktdaten des überweisenden Arztes, der überweisenden Ärztin
- Einverständniserklärung des Patienten zur Datenverarbeitung
Bisweilen fordert ein Zentrum im Laufe des Vorgangs weitere Unterlagen an. Deshalb ist es sinnvoll, von den Patienten und Patientinnen vorab alle Dokumente zur Krankengeschichte zu erbitten.
Die sechs bayerischen ZSE sind im Bayerischen Arbeitskreis für Seltene Erkrankungen (BASE-Netz) miteinander vernetzt. Wer dort Patienten anmelden möchte, muss sich zunächst über das Onlineportal des BASE-Netzes anmelden.
Während des Anmeldevorgangs versendet das Onlineportal mehrere E-Mails mit Zugangscodes sowie einen Fragebogen zum Beschwerdebild. Zusätzlich fordert das jeweilige ZSE weitere Unterlagen auf dem Postweg an.
Welche Aufgaben haben Zentren für Seltene Erkrankungen?
Wofür gibt es ZSE?
Wofür gibt es Zentren für Seltene Erkrankungen?
Was ist ein Zentrum für Seltene Erkrankungen?
Ein Zentrum für seltene Erkrankung ist eine Koordinationsstruktur, die sich darum kümmert, dass Menschen, die eine seltene Erkrankung haben, die bestmögliche Versorgung bekommen. Wir haben in Deutschland 36 Zentren für seltene Erkrankung aktuell, die kann man im SE-Atlas nachsehen. Da findet man auch das nächstgelegene Zentrum und diese Zentren sind nicht fachspezifisch aufgestellt, sondern die arbeiten alle als koordinierende Strukturen und können so Patienten dahin lotsen, wo die richtige Versorgung stattfinden kann.
Welche Aufgaben haben die Zentren für Seltene Erkrankungen?
Die Aufgaben der A-Zentren für Seltene Erkrankungen sind sehr vielfältig. Das ist nicht nur die Vernetzung mit anderen Zentren oder die Annahme von Patientinnen und Patienten, bei denen unklare Symptome bestehen und die Frage ist, ob das eine Seltene Erkrankung sein könnte, das ist auch eine interdisziplinäre Sprechstunde, das ist die Koordination eines fachspezifischen Netzwerks. Die Zentren machen Fort- und Weiterbildung, organisieren mit der Patientenselbsthilfe gemeinsam Informationsveranstaltungen, erarbeiten Informationsmaterialien und sind natürlich auch in Forschung und Lehre eingebunden.
Wie kann ich als Ärztin, als Arzt Kontakt aufnehmen und wie lang ist die Wartezeit?
Kolleginnen sowohl aus dem niedergelassenen Bereich als auch aus anderen Krankenhäusern können sich jederzeit an die Zentren für Seltene Erkrankung wenden. Die Wartezeiten an den Zentren sind sehr unterschiedlich. Das wird den anfragenden Kolleginnen und Kollegen aber nach der Anfrage übermittelt, wie lange das ungefähr dauert bis so ein Fall erstbearbeitet ist und wie lange es dauert, wenn er in die Gesamtbearbeitung übernommen wird. Manchmal ist großer Zeitdruck, weil ein Patient stationär aufgenommen ist und ungewöhnliche Symptome zeigt, die einer sofortigen Unterstützung bedürfen und manchmal ist es nur die Anfrage, wie bei einem Patienten, der jetzt seit vielen Jahren mit sehr unklaren Symptomen versorgt wird, die weiteren Schritte eingeleitet werden können.
Bleibe ich als Arzt, als Ärztin in die Weiterbehandlung meiner Patienten eingebunden?
Für die Fallbearbeitung ist es enorm hilfreich, wenn die zuweisenden überweisenden Kolleginnen und Kollegen z.B. in die Fallkonferenzen eingebunden werden können und wir geben uns große Mühe, diese Fallkonferenzen terminlich auch so zu terminieren, dass die Kolleginnen teilnehmen können und bieten digitale Zuschaltmöglichkeiten an, um das zu ermöglichen.
Wissen ist gesund.
Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltene Erkrankungen (NAMSE) hat in seinem 2013 veröffentlichten Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Seltenen Erkrankungen einen Vorschlag für die die Strukturierung der ZSE gemacht. Darin werden drei Typen von ZSE unterschieden, die jeweils unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
Typ-A-Zentren werden auch Referenzzentren genannt. Sie sind in der Regel Teil einer Universitätsklinik. Sie sind zuständig für Menschen, die noch keine klare Diagnose haben und bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Seltene Erkrankung vorliegt. Außerdem helfen sie Menschen mit gesicherter Diagnose, die richtigen Anlaufstellen im Versorgungssystem zu finden.
In einem A-Zentrum sichten Experten und Expertinnen mit verschiedenen Spezialisierungen die Akten von Menschen, bei denen der Verdacht auf eine Seltene Erkrankung besteht. Anschließend erhält der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.
A-Zentren in Deutschland arbeiten krankheitsübergreifend und sind gut miteinander vernetzt. Somit können Patienten und Patientinnen bei entsprechender Diagnose oder Fragestellung an andere Zentren für Seltene Erkrankungen weitergeleitet werden.
A-Zentren sind auch eng mit Typ-B- und Typ-C-Zentren vernetzt. Sie wirken unterstützend an der Dokumentation und beratend an der Diagnosesicherung mit. Außerdem binden sie Typ-B- und Typ-C-Zentren in die Forschung mit ein und achten bei den Patienten und Patientinnen auf die Einhaltung der jeweils aktuellen Therapieempfehlungen.
Zusätzlich betreiben A-Zentren Forschung zu Seltenen Erkrankungen. Sie bilden Studierende aus und sorgen für die Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Ärztinnen. Außerdem verfügen die A-Zentren beispielsweise über Gewebesammlungen (Biobanken) und Register von Menschen mit Seltenen Erkrankungen.
Typ-B-Zentren oder Fachzentren sind Krankenhauseinrichtungen mit ambulantem und stationärem interdisziplinärem Versorgungsangebot für bestimmte SE. Sie erbringen Versorgungsleistungen bei Menschen mit gesicherter Diagnose oder einer klaren Verdachtsdiagnose. Häufig sind Typ-B-Zentren als sogenannte integrierte Typ-B-Zentren einem Typ-A-Zentrum angegliedert.
Typ C-Zentren oder Kooperationszentren arbeiten ebenfalls krankheits- oder krankheitsgruppenspezifisch für Menschen mit gesicherter Diagnose oder einer klaren Verdachtsdiagnose, verfügen aber über ein rein ambulant ausgerichtetes interdisziplinäres Versorgungsangebot. Typ-C-Zentren können beispielsweise niedergelassene Schwerpunktpraxen, Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder Krankenhäuser sein.
Quellen und Hinweise
Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.
Hebestreit H. Zentren für Seltene Erkrankungen – Strukturen, Aufgaben und Netzwerke. Gefasschirurgie 2021; 26(8):577–82. doi: 10.1007/s00772-021-00813-w.
Stiftung Gesundheitswissen. Screening der Websites der Zentren für Seltene Erkrankungen in Deutschland: Quellennachweis mit Übersicht über methodisches Vorgehen; 2025. Verfügbar unter: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/ld/loom-dam?file=/system/files/2025-04/SelteneEkrankungen-Screening-Quellennachweis-ZSE-2025.pdf [05.06.2025].
Unsere Angebote werden regelmäßig geprüft und bei neuen Erkenntnissen angepasst. Eine umfassende Prüfung findet alle drei bis fünf Jahre statt. Wir folgen damit den einschlägigen Expertenempfehlungen, z.B. des Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V.
Informationen dazu, nach welchen Methoden die Stiftung Gesundheitswissen ihre Angebote erstellt, können Sie in unserem Methodenpapier nachlesen.
Die Stiftung Gesundheitswissen hat das Ziel, verlässliches Gesundheitswissen in der Bevölkerung zu stärken. Die an der Erstellung unserer Angebote beteiligten Personen haben keine Interessenkonflikte, die eine unabhängige und neutrale Informationsvermittlung beeinflussen.
Weitere Hinweise zum Umgang mit Interessenkonflikten finden Sie hier.
Alle unsere Angebote beruhen auf den derzeit besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie stellen keine endgültige Bewertung dar und sind keine Empfehlungen.
Weitere wichtige Hinweise zu unseren Angeboten finden Sie hier.
Aktualisiert am: 12.01.2026