Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung

Die Krankheitsbilder bei Seltenen Erkrankungen sind meist komplex und benötigen eine spezialisierte Versorgung. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) unterstützt bei der Therapie einiger Seltener Erkrankungen. Lesen Sie hier, was die ASV ausmacht und wie Sie als Arzt oder Ärztin Patienten vermitteln können.

Was ist die ambulante spezialfachärztliche Versorgung?

Hausärzte und Hausärztinnen sowie Kinderärzte und Kinderärztinnen haben eine Schlüsselrolle bei Seltenen Erkrankungen inne. Neben der Primärversorgung gehört auch die Koordination der fachärztlichen Versorgung zu ihren Aufgaben. Eine gute Kooperation mit Fachärzten, Fachärztinnen und Zentren für Seltene Erkrankungen ist essenziell für die Versorgung von Seltenen Erkrankungen. Für einige wenige Seltene Erkrankungen ist auch eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) möglich. 

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein Versorgungskonzept für Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen, die Seltene Erkrankungen, besondere Krankheitsverläufe, geringe Fallzahlen oder einen hohen Bedarf an hochspezialisierten Leistungen aufweisen. Dieses Konzept wurde im April 2014 auf Grundlage des Paragrafen 116 b SGB V eingeführt, um die Versorgung der genannten Patientengruppen zu verbessern. In der ASV können niedergelassene Facharztpraxen mit einem nahegelegenen Krankenhaus zusammenarbeiten. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Welche Patienten und Patientinnen können an einer ASV teilnehmen?

Laut Gesetz soll die ASV Patienten und Patientinnen mit Seltenen Erkrankungen, besonderen Krankheitsverläufen sowie mit einem Bedarf an hochspezialisierten Leistungen zur Verfügung stehen. Bisher kann die ASV für folgende Seltene Erkrankungen angeboten werden (Stand Februar 2025):

  • Neuromuskuläre Erkrankungen
  • Sarkoidose
  • Hämophilie
  • Ausgewählte seltene Lebererkrankungen
  • Morbus Wilson
  • Mukoviszidose
  • Pulmonale Hypertonie
  • Marfan-Syndrom
  • Tuberkulose 

Künftig können ASV für weitere Erkrankungen dazu kommen. Der G-BA erarbeitet schrittweise die Rahmenbedingungen dafür.

Welche Aufgaben übernimmt die ASV?

In den Richtlinien über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-RL) ist festgelegt, welche Anforderungen ein ASV-Team erfüllen muss. Dabei muss das ASV-Team nicht alle Ressourcen und Kompetenzen selbst vorhalten. Es ist ausreichend, wenn das Geforderte in kooperierenden Einrichtungen vorhanden ist. 

Die konkreten Aufgaben der ASV richten sich nach der jeweiligen Erkrankung. Eine vollständige Übersicht ist in den Richtlinien enthalten.

Das ASV-Team informiert darüber hinaus über Angebote, die für den Alltag mit der Erkrankung hilfreich sein können, wie beispielsweise Hilfsmittel, Selbsthilfegruppen oder soziale Dienste. Zur Qualitätssicherung muss ein ASV-Team eine durchschnittliche Mindestmenge an Behandlungen vorweisen.

Wie ist die ASV organisiert?

Das ASV-Team besteht aus einem Kernteam aus Fachärzten und Fachärztinnen sowie hinzuzuziehenden Fachärzten und Fachärztinnen. Die fachärztliche Teamleitung fungiert dabei als erste Kontaktstelle für Patienten und Patientinnen und koordiniert die Zusammenarbeit des ASV-Teams sowie die Therapie. 

Die Mitglieder des Kernteams sollen bei Bedarf an mindestens einem Tag in der Woche eine Sprechstunde in der Praxis der Teamleitung anbieten. Sofern medizinisch erforderlich, können vom Kernteam auch weitere Fachärzte und Fachärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen hinzugezogen werden. Diese sollten möglichst in der Nähe der Praxis der Teamleitung praktizieren. Im Einzelfall können Ärzte und Ärztinnen aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich teilnehmen. Auch psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen können hinzugezogen werden.

Die Behandlung der Patienten und Patientinnen erfolgt in den Räumlichkeiten der teilnehmenden Praxen, medizinischen Versorgungszentren oder Krankenhäusern. Die Teammitglieder müssen nicht innerhalb einer Institution tätig sein, sondern können an unterschiedlichen Orten praktizieren. Die Behandlungsstätten sollten jedoch in angemessener Nähe zur Teamleitung liegen, damit die Wege für Patienten und Patientinnen möglichst kurz sind.

Das ASV-Team behandelt nur Patienten und Patientinnen entsprechend der Spezialisierung im Team. Therapiert werden auch Beschwerden, die einen direkten Zusammenhang mit der Behandlung aufweisen, wie beispielsweise Nebenwirkungen oder Komplikationen. Eine darüberhinausgehende medizinische Versorgung erfolgt in den gewohnten Strukturen außerhalb der ASV. 

Wo findet man ein passendes ASV-Angebot in der Nähe?

Die ASV-Servicestelle informiert über das Angebot der ASV. Sie wird gemeinsam durch den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutschen Krankenhausgesellschaft betrieben. Ärzte und Ärztinnen können im ASV-Verzeichnis nach einem passenden Angebot für ihre Patienten und Patientinnen in der Nähe suchen.

Wie vermittle ich meinen Patienten, meine Patientin an die ASV?

Patienten und Patientinnen können direkt an die ASV überwiesen werden. Die Überweisung kann je nach Erkrankung für ein oder für mehrere Quartale ausgestellt werden, sofern eine gesicherte Diagnose vorliegt. Bei Seltenen Erkrankungen ist eine Verdachtsdiagnose ausreichend. Ist der behandelnde Arzt, die Ärztin selbst ein Teil des ASV-Teams, wird keine Überweisung benötigt. Auch am Ende eines stationären Aufenthaltes kann eine ASV veranlasst werden. Dabei wird keine Überweisung benötigt, wenn sich die Weiterbehandlung durch ein ASV-Team einer Klinik direkt an den stationären Aufenthalt anschließt.

Wie läuft die ASV ab?

Patienten und Patientinnen treten mit einem in Frage kommenden ASV-Team in Kontakt und vereinbaren ggf. einen ersten Termin. Anschließend werden sie in die Entscheidungsfindung zu den diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen mit eingebunden. Solange das Krankheitsbild den Kriterien des G-BA entspricht, können Patienten und Patientinnen in der ASV behandelt werden. Bei Seltenen Erkrankungen ist dies in der Regel dauerhaft der Fall. Das Verlassen der ASV auf eigenen Wunsch ist jederzeit möglich.

Nach Behandlungsabschluss erhalten Patienten und Patientinnen eine schriftliche Information über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen. Die weiterbehandelnden Ärzte und Ärztinnen erhalten gemäß dem Überleitungsmanagement einen patientenverständlichen Überleitungsbrief. Dieser beinhaltet neben Angaben zur Diagnose auch weitere Therapievorschläge inklusive medikamentöser und weiterer Therapiemaßnahmen.

ASV für Patienten und Patientinnen erklärt 
Sie möchten Ihre Patienten und Patientinnen über die ASV informieren? Der G-BA bietet eine „Patienteninformation zur Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung“ an.

Wie kann ich selbst Teil eines ASV-Teams werden?

Die notwendigen Qualifikationen als ASV-Mitglied hängen von der jeweiligen Erkrankung ab und werden durch die entsprechende Anlage der ASV-Richtlinie geregelt. Alle Teammitglieder müssen einen Nachweis erbringen, aus dem eine ausreichende Erfahrung für die Behandlung der Erkrankung hervorgeht. Hierfür ist eine bestimmte bisherige Fallzahl an Behandlungen des entsprechenden Erkrankungsbildes nachzuweisen. Auch regelmäßige spezifische Fortbildungen und die Teilnahme an interdisziplinären Fallbesprechungen sind verpflichtend. 

Anschließend muss die Teilnahme an der ASV beim erweiterten Landesausschuss angezeigt werden. Dieser prüft innerhalb von zwei Monaten, ob die Zugangsvoraussetzungen bei den Ärzten und Ärztinnen erfüllt sind, und erteilt eine Zustimmung bzw. Ablehnung. Die Antragsverfahren können sich regional unterscheiden.

Alle relevanten Informationen zur ASV und zu den entsprechenden Anforderungen finden Fachärzte und Fachärztinnen bei der ASV-Servicestelle, bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder auch bei den Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer wie beispielsweise der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. 

Quellen und Hinweise

Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.

ASV-Servicestelle. ASV-Teilnahme; ohne Jahr. Verfügbar unter: https://www.asv-servicestelle.de/asv-teilnahme [07.02.2025].

ASV-Servicestelle. Impressum; ohne Jahr. Verfügbar unter: https://www.asv-servicestelle.de/legal-notice [07.02.2025].

Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V vom 31.03.2013 (BAnz AT 19.07.2013 B1), die zuletzt am 21. März 2024 (BAnz AT 23.08.2024 B3) geändert worden ist. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3557/ASV-RL_2024-03-21_iK_2024-08-24.pdf [07.02.2025].

Gemeinsamer Bundesausschuss. Ambulante spezialfachärztliche Versorgung; ohne Jahr. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/themen/asv/116b/ [07.02.2025].

Gemeinsamer Bundesausschuss. Patienteninformation zur Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung; 2016. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4077/2019-11-05_G-BA_Merkblatt_Patienteninformation_ASV_bf.pdf [07.02.2025].

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Interdisziplinär in Praxen und Kliniken; 2024. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_ASV.pdf [07.02.2025].

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung -Krankheitsbilder: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV); 2024. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/8108.php [07.02.2025].

Mücke M, Conrad R. Ambulante primärärztliche und integrierte Versorgung von Seltenen Erkrankungen. In: Mücke M, Conrad R, Hrsg. Seltene Erkrankungen - Das Wichtigste für Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen. 1. Auflage. München: Elsevier GmbH; 2021. S. 43–51.

Unsere Angebote werden regelmäßig geprüft und bei neuen Erkenntnissen angepasst. Eine umfassende Prüfung findet alle drei bis fünf Jahre statt. Wir folgen damit den einschlägigen Expertenempfehlungen, z.B. des Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V.

Informationen dazu, nach welchen Methoden die Stiftung Gesundheitswissen ihre Angebote erstellt, können Sie in unserem Methodenpapier nachlesen.

Autoren und Autorinnen:
Jochen Randig
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Senior-Multimedia-Producer
Jochen Randig ist Kommunikationswissenschaftler mit Schwerpunkt Bewegtbild. Für die Stiftung konzipiert er multimediale Formate und ist für die Qualitätssicherung und Dienstleistersteuerung in diesem Bereich zuständig.
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Johanna Lindner
Porträtfoto Johanna Lindner

Johanna Lindner

Johanna Lindner ist Gesundheitswissenschaftlerin (MScPH). Sie erstellt wissenschaftliche Inhalte für multimediale Informationsangebote der Stiftung und ist an der Entwicklung und Pflege der Datenbanken der Stiftungsangebote beteiligt
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Lisa-Marie Ströhlein
Lisa-Marie Ströhlein

Lisa-Marie Ströhlein

Medical Writerin
Lisa-Marie Ströhlein studierte Medizinische Biologie mit dem Schwerpunkt Wissenschaftskommunikation. Für die Stiftung bereitet sie komplexe medizinische Themen und Inhalte in laienverständlicher Sprache auf.

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Erstellt am: 14.04.2025